Feuerlöscher

Infos zum Feuerlöscher

Für Privathaushalte, sind nach heute gültigen, öffentlich – rechtlichen Bauvorschriften, keine Handfeuerlöscher mehr vorgeschrieben. Allerdings bleiben Feuerlöscher nach wie vor eine sinnvolle Sicherheitseinrichtung, um einen Brand im Entstehungsstadium zu bekämpfen. Deshalb sollte jeder Haushalt einen funktionsfähigen Feuerlöscher haben. Für Handel und Gewerbe wird die Anzahl von Feuerlöschern vom Haupt- verband der zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Beispiel: Besprühen eines Fettbrandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels.

Brandklassen

 

klasseA.jpgBrände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, AutoreifenklasseB.jpgBrände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Harz, Teer, Wachs, Alkohole, KunststoffeklasseC.jpgBrände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acethylen, Stadtgas, Butan, Ethin (Acetylen)klasseD.jpgBrände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Kalium, oder deren LegierungenklasseF.jpg(NEU!) Brände von Ölen und Fetten z.B. Frittier- und Fettbackgeräten mit mehr als 25 Liter Inhalt

Bei Dauerdrucklöschern, befindet sich das Löschmittel und das Treibgas in einem Behälter. Dauerdrucklöscher müssen zusätzlich nach der Druckbehälter verordnung alle 10 Jahre vom Sachverständigen geprüft werden.

Bei Aufladelöscher, befindet sich das Treibgas in einem zweiten Behälter, und strömt erst nach Auslösung in den Löschmitteltank.
Feuerlöscher sollte man alle zwei Jahre prüfen lassen, denn nach zwei Jahren besteht keine Gewähr für die Einsatzfähigkeit eines Löschers.

Vorgehensweise:

1. Löscher entsichern
2. Löschpistole festhalten und Feuerlöscher Aufladen
3. Gezielt löschen! Ein 6-kg-Löscher ist nach etwa 10 Sekunden leer.

 

csm_pv_feuerloescher_5815453189.jpg